Syndikus-Steuerberater/-innen

Was ist ein Syndikus-Steuerberater?

Ein Syndikus-Steuerberater ist ein Steuerberater, der bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber (z. B. Unternehmen, Verband) angestellt ist. Bisher war dem Steuerberater eine Angestelltentätigkeit im Wesentlichen nur bei anderen Berufsangehörigen erlaubt. Durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz – in Kraft getreten am 12. April 2008 – ist es Steuerberatern nunmehr möglich, unter näher bestimmten Voraussetzungen auch als Angestellter von nicht berufsständischen Arbeitgebern tätig zu werden (z. B. als Angestellter in der Steuerabteilung eines Unternehmens).

Sie möchten eine Tätigkeit als Angestellter gem. § 58 Satz 2 Nr.5a StBerG aufnehmen?

Voraussetzung für die Bestellung zum Syndikus- Steuerberater ist, dass Sie im Rahmen des Anstellungsverhältnisses spezifische Steuerberatertätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG ausüben. Zudem müssen Sie in der Lage sein, den Beruf des Steuerberaters neben dem Angestelltenverhältnis auszuüben. Erforderlich ist stets, dass Ihr Arbeitgeber sein Einverständnis erteilt, dass der Syndikus den Beruf als Steuerberater neben der Angestelltentätigkeit ausüben darf. Bitte weisen Sie das Vorliegen dieser Voraussetzungen durch die im Downloadbereich befindliche Arbeitgeberbescheinigung nach sowie ggf. durch Vorlage weiterer ergänzender Unterlagen (z. B. Anstellungsvertrag/ Stellenbeschreibung).
Bitte beachten Sie zudem, dass ein Syndikus- Steuerberater stets eine berufliche Niederlassung als Steuerberater unterhalten muss; diese kann sich in einem eigenen Büro, dem eigenen Zuhause, aber auch in den Arbeitsräumen des Arbeitgebers befinden. Zudem ist es notwendig, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.

Sie haben noch weitere Fragen?

Bitte schauen Sie sich die im Folgenden zum Download bereit stehenden Dokumente einmal an! Neben einer umfangreichen FAQ- Liste finden Sie auch weitere Informationen zur Rentenversicherungspflicht für Syndikus- Steuerberater.

Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung.

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