Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften können nach Maßgabe des Steuerberatungsgesetztes als Steuerberatungsgesellschaften anerkannt werden.
Sollten Sie die Anerkennung Ihrer Gesellschaft als Steuerberatungsgesellschaft beabsichtigen, stehen Ihnen im Folgenden Antragsformulare, Hinweise und Musterverträge für die Gründung von Steuerberatungsgesellschaften zur Verfügung.
Downloads:
- Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
- Merkblatt zur Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
- Antrag auf Genehmigung als Vorstandsmitglied, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft nach § 50 Abs. 3 StBerG
- Musterverträge
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Rüsbüldt
Telefon: 040/ 44 80 43 – 14
E-Mail: Berufsregister@stbk-hamburg.de