Leistungen der Steuerberater/-innen

Steuerberaterinnen und Steuerberater sind Angehörige eines freien Berufs und Organ der Steuerrechtspflege. Sie unterliegen der gesetzlich geschützten beruflichen Verschwiegenheitspflicht und tragen aufgrund der detaillierten Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse Ihrer Mandanten ein hohes Maß an Verantwortung.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Steuerberaters gehören:

Steuerberatung

Steuerberater sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 StBerG unbeschränkt zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Damit sind sie als Organ der Steuerrechtspflege tätig und übernehmen auch im Rahmen der Volkswirtschaft eine bedeutsame Dienstleistungsfunktion. Zu den Hauptbetätigungsfeldern gehören:
 
  • Hilfeleistung bei der Erfüllung von steuerlichen Buchführungspflichten, insbesondere bei der Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtlicher Beurteilung
  • Handelsbilanzerstellung mit steuerlicher Überleitungsrechnung
  • Hilfeleistung bei der Bearbeitung der Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten einschließlich der Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit
  • Beratung der Auftraggeber in Steuersachen aufgrund bestehender Steuergesetzte sowie Prüfung und Anpassung aufgrund von Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen und Finanzverwaltungsanweisungen

Betriebswirtschaftliche Beratung

Das Tätigkeitsfeld des Steuerberaters umfasst aufgrund der notwendigen besteuerungsrelevanten Gestaltungsüberlegungen die steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Beratung der Mandanten in Fragen der Steuerwirkungen und der Steuerplanung ist wegen der engen wechselseitigen Abhängigkeit von allgemeinen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen und steuerlichen Sachverhaltsgestaltungen in eine umfassende Unternehmensplanung einzubeziehen.

  • Funktions- und branchenübergreifende Beratung von planerischen organisatorischen und rechentechnischen Entscheidungen in Betrieben nach den betrieblichen Zielsetzungen Rentabilität, Liquidität, Sicherheit und Unabhängigkeit als allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung
  • Beratung hinsichtlich des Einflusses der Besteuerung als betrieblicher Einflussfaktor auf Betriebsformen, Gründung, Beendigung, Finanzierung, Investition, Produktion, Standort und Absatz (betriebswirtschaftliche Steuerlehre)

Weitere Leistungen

Grundsätzlich ist jede Tätigkeit mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar, die nicht gewerblich ist, nicht in einem unzulässigen Anstellungsverhältnis ausgeübt wird und dem Ansehen des Berufs nicht schadet  (§ 57 Abs. 2 und 4 StBerG, §§ 15, 16 BOStB).
Das Steuerberatergesetz (§ 57 Abs. 3) und die Berufsordnung der Steuerberater (§ 15) enthalten eine Aufzählung der möglichen Tätigkeitsfelder des Steuerberaters, die jedoch nicht abschließend ist. Der Steuerberater hat individuell zu entscheiden, welche Leistungen er aufgrund seines Fachwissens erbringen kann.
Hierzu gehören insbesondere:
  • Vermögensverwaltung und Treuhandtätigkeiten
  • Ausübung von Ämtern als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Vormund, Betreuer, Pfleger, Beistand;
  • Tätigkeiten als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Sachwalter, Liquidator, Notgeschäftsführer aufgrund gerichtlicher Bestellung,  Mitglied in Gläubigerausschüssen
  • Beirat oder Aufsichtsrat
  • Mediation und Schlichtung
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