Für Ausbilder
Gemäß Berufsbildungsgesetz ist der Berufsausbildungsvertrag vor Beginn der Berufsausbildung abzuschließen und unverzüglich nach Abschluss bei der Steuerberaterkammer Hamburg einzureichen.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Berufsausbildungsvertrag (dreifach im Original)
- Antrag auf Eintragung
- Ärztliches Attest, wenn der Auszubildende zu Beginn der Ausbildung noch nicht volljährig ist
- Kopie des Abschlusszeugnisses der vorangegangenen Schul- oder Berufsausbildung, wenn es sich um eine verkürzte Ausbildung handelt
Aktuelle Empfehlung für die Ausbildungsvergütung
1. Ausbildungsjahr: 850,- €
2. Ausbildungsjahr: 950,- €
3. Ausbildungsjahr: 1.050,- €
Neues Berufsbildungsgesetz (BBiG) zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten
Die wichtigsten Informationen finden Sie hier.
Eine aktuelle Fassung des BBiG finden Sie hier.
BonusTicket für Azubis
Ab dem 01.08.2020 ist das BonusTicket für Auszubildende mit Ausbildungsplatz in Hamburg verfügbar. Das BonusTicket für Azubis gibt es nur im Abonnement. Den Abo-Bestellschein erhalten Sie bei der Steuerberaterkammer Hamburg.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Niemann
Telefon: 040/ 44 80 43 – 12
E-Mail: ausbildung@stbk-hamburg.de