Steuerfachangestellte(r)

Steuer­fach­angestellte sind eine wertvolle Unter­stützung für den Steuer­berater und suchen gemeinsam mit ihm nach den besten Lösungen für den Mandan­tenkreis.

Bereits während der drei­jährigen Aus­bildung erlernt der Steuer­fachan­gestellte das nötige Fach­wissen und erhält einen Über­blick über die Verwaltungs­abläufe sowie das Beruf­sfeld.

Steuer­fachan­gestellte unter­stützen beim Rechnungs­wesen, werten bei der Finanz­buch­haltung laufende betriebs­wirtschaft­liche Ergebnisse aus und bereiten Jahres­abschlüsse vor. Sie helfen dem Steuer­berater bei der Erstellung von Steuer­erklärungen für Unter­nehmen und Privat­personen und prüfen die Steuer­bescheide des Finanz­amtes für Mandanten. Neben der Tätigkeit in der Kanzlei lernt der Steuer­fach­angestellte in der Berufs­schule das nötige Know-how zu Steuern, Wirtschafts­recht, Betriebs­wirtschaft und Rechnungs­wesen. Eingangs­qualifikation für eine Aus­bildung ist ein Haupt­schul­abschluss, aber auch Schüler mit einem mittleren Schul­abschluss (mittlere Reife) oder Fach­hoch­schul­reife, die kommunikativ und IT-affin sind, eine schnelle Auffassungs­gabe und ein Gefühl für Zahlen haben, sind gern gesehene Bewerber um einen Aus­bildungs­platz.

Die erfolgreiche Prüfung zum Steuer­fach­angestellten bildet den Grund­stein für weitere berufliche Entwicklungen: So können Steuer­fach­angestellte sich in zahl­reichen Fort­bildungen, beispiels­weise zum Steuer­fach­wirt, zum Fach­assistenten Lohn und Gehalt (FALG), Fach­assistenten Rechnungs­wesen und Controlling (FARC), Fach­assistenten für Land- und Forst­wirtschaft (FALF) und Fachassistenten für Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT), weiter­bilden. Nach acht Jahren Berufs­erfahrung können sie auch zur Steuer­berater­prüfung zugelassen werden.

Weitere Informationen zur Aus­bildung und zu weiteren beruflichen Entwicklungs­möglichkeiten sind verfügbar unter www.mehr-als-du-denkst.de.

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